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Absteckung

 

Leistungsbeschreibung

Die Absteckung ist die Übertragung des geplanten Projektes in die Örtlichkeit. In der Regel ist der Zeitpunkt der Absteckung nach Genehmigung des Bauantrages, kurz vor Baubeginn. Bei z. B. einer Absteckung eines Einfamilienhauses werden die Achsen auf vorhandene Schnurgerüste übertragen oder die Gebäudeecken direkt durch einen Pfahl mit Nagel gekennzeichnet (Feinabsteckung) und i.d.R. die Oberkante des Fertigfußbodens in geeigneter Art angezeigt. Bei größeren Bauvorhaben kann es nötig sein, zunächst eine Grobabsteckung durchzuführen, um den Erdaushub durchführen zu können.

 

Antragsberechtigte

  • Bauherrinnen und Bauherren sowie deren Bevollmächtigte
  • i.d.R. wird diese Leistung zusammen mit dem Amtlichen Lageplan beantragt

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie oder Einsichtnahme der Baugenehmigung, um sicherzugehen, dass das Projekt auch so genehmigt wurde, wie es geplant wurde
  • Vermessungsantrag oder formloser Antrag mit Angabe der Gemarkung, der Flur und des Flurstückes, ggf. die Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer)

Rechtliche Grundlagen

  • § 68 Abs. 3 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)

Gebühren

  • gemäß Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebühren- und Kostenordnung - VermGebKO) - Zeitgebühr
  • in Abhängigkeit der benötigten Arbeitszeit