Allgemeiner sozialer Dienst - Jugendgerichtshilfe
Der ASD hilft in verschiedenen Problem- und Krisensituationen durch:
- Information
- Beratung
- Unterstützung
- Vermittlung
Probleme und Krisen sind z.B.:
- Strafverfahren gegen Jugendliche / Heranwachsende
- Erziehungsschwierigkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten
- Verwahrlosung
- Kindesmisshandlung
- sexueller Missbrauch
- Partnerschaftskonflikte
- Trennungs- und Scheidungsproblematik
- Sorgerechtsfragen
- persönliche Krisen
Unsere Hilfe erhalten:
- Kinder
- Jugendliche
- junge Volljährige
- Eltern
- Familien
Schwerpunkte der Arbeit sind:
- die Trennungs- und Scheidungsberatung
- die Zusammenarbeit mit Familiengerichten und Jugendrichtern
- die Beratung, Installation und Begleitung von Hilfen zur Erziehung
- die Beratung von Jugendlichen / Heranwachsenden und Eltern im Strafverfahren
Die Zuständigkeit des allgemeinen sozialen Dienstes richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Kindes.
Ansprechpartner allgemeiner sozialer Dienst
Die Zuständigkeit für die Jugendgerichtshilfe richtet sich nach der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte (Amtsgerichtsbereiche Nauen und Rathenow)



