Leistungsbeschreibung
Der Amtliche Lageplan zum Bauantrag hat eine Funktion im Bauordnungsrecht. Er stellt die Situation auf dem Grundstück vor Baubeginn fest, enthält Tatbestände an Grund und Boden, die durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt worden sind oder auf solche Ermittlungen zurückgehen, die mit öffentlichem Glauben beurkundet sind und ermöglicht erst durch die Einzeichnung der geplanten Gebäude die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit der Errichtung derselben und eventuell zu beachtende Bedingungen.

Antragsberechtigte
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- Inhaberinnen und Inhaber grundstücksgleicher Rechte
- Erwerberinnen und Erwerber
Erforderliche Unterlagen
- Vermessungsantrag oder formloser Antrag mit Angabe der Gemarkung, der Flur und des Flurstückes, ggf. die Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer)
- Wird vom Auftraggeber ein Projekteintrag gewünscht, so werden u.a. Grundrisse, Schnitte, Ansichten usw. der geplanten baulichen Anlage benötigt
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über das Geoinformations- und amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Geoinformations- und Vermessungsgesetz - BbgGeoVermG)
- Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV)
Gebühren
- gemäß Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebühren- und Kostenordnung - VermGebKO)
- abhängig von der Größe des Baugrundstückes sowie vom Bodenwert
