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Amts- und Vertrauensärztlicher Dienst

 

Amts- und Vertrauensärztlicher Dienst

Im Amts- und Vertrauensärztlichen Dienst werden ärztliche Untersuchungen mit dem Ziel der Erstellung von amts- und vertrauensärztlichen Gutachten und Stellungnahmen durchgeführt. Die nicht ärztlichen Aufgaben des Amtsarztes der Medizinalaufsicht und der Medizinalstatistik werden von Mitarbeiterinnen in seinem Auftrag wahrgenommen. Im Gesundheitsamt werden die Patientenakten der ambulanten medizinischen Einrichtungen der ehemaligen DDR verwaltet.

 

Außerdem werden Gesundheitszeugnisse nach § 18 Bundesseuchengesetz im Archiv des Gesundheitsamtes aufbewahrt.  

Zur Beachtung:

Der gerichtsärztliche und der polizeiärztliche Dienst gehören im Land Brandenburg nicht zu den Aufgaben der Gesundheitsämter.