Anmeldung
Die Verfahrensweise zur Erhebung der Abfallgebühren ist im Landkreis Havelland mittels Satzungen geregelt.
Anmeldung zur Entsorgung und Bestellung Abfallbehälter:
Der Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende sind nach § 19 der Abfallsatzung verpflichtet, das Grundstück bzw. den Gewerbebetrieb zur Abfallentsorgung anzumelden.
Jeder Haushalt erhält dann, sofern noch nicht vorhanden, einen Restabfallbehälter und eine Papiertonne. Bitte bestellen Sie die Abfallbehälter rechtzeitig, möglichst drei Wochen vor dem Umzugstermin. Vom Landkreis werden Restabfallbehälter in verschiedenen Größen (siehe Übersichten zu den Abfallgebühren - weiter unten) sowie eine Papiertonne ohne zusätzliche Gebühren bereitgestellt.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Behältergröße für Ihren Haushalt richtig ist, können Sie sich bei der Abfallberatung unter: 03321 / 403 - 5418 informieren.
Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass alle von Ihnen gemachten Angaben richtig sind.
Veränderungsmitteilung:
Bitte teilen Sie dem Landkreis Havelland personenbezogenen Veränderungen unverzüglich mit. Nur dadurch kann der Landkreis satzungsgemäße Gebühren erheben. Bei einer über drei Monate hinausgehenden Abwesenheit kann die Basisgebühr auf Antrag reduziert werden. Als Nachweis für die Veränderung legen Sie bitte stets entsprechende Bescheinigungen, Urkunden u. s. w. als Kopie oder zur Einsicht vor. Die Änderungen gelten frühestens ab Antragstellung bzw. ab dem beantragten Termin des laufenden Jahres.
Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass alle von Ihnen gemachten Angaben richtig sind.
Eigentümerwechsel / Inhaberwechsel:
Nach § 26 der Abfallsatzung ist der neue und der alte Grundstückseigentümer bzw. Gewerbeinhaber verpflichtet, den Eigentümerwechsel / Inhaberwechsel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass alle von Ihnen gemachten Angaben richtig sind.
Die neuen Eigentümer sind stets dazu verpflichtet, sich über die Anzeige des Eigentümerwechsels hinaus auch ordnungsgemäß zur Entsorgung anzumelden (siehe oben). Die Tonnen sind dem Grundstück und nicht einer Person oder Familie zugeordnet. Aus diesem Grund müssen die Behälter stets beim Grundstück verbleiben. Wenn Sie eine andere Behältergröße wünschen, müssen Sie dies bei Ihrem zuständigen Gebührenbearbeiter bestellen.
Abfallgebühren
Übersichten:
Erläuterungen zum neuen Abfallgebührenbescheid
Formular zur Teilnahme am Lastschriftverfahren:

