Archiv des Gesundheitsamtes
Im Gesundheitsamt werden die seit 1991 geschlossenen Patientenakten, die aus den ambulanten Gesundheitseinrichtungen, wie den Polikliniken, Land- und Stadtambulatorien der Altkreise Nauen und Rathenow, stammen, verwaltet. Die Aufbewahrungsdauer der medizinischen Unterlagen beträgt 30 Jahre nach der letzten Eintragung. Berufsgenossenschaften und Versicherungen können dieses Archiv im Interesse ihrer Versicherten nutzen. Sollten Sie oder Ihre behandelnden Ärzte Angaben aus Ihren medizinischen Unterlagen aus der ehemaligen DDR benötigen, so können Sie sich an uns wenden.
Hier werden ebenfalls die Akten des Gesundheitsamtes entsprechend ihrer Aufbewahrungsdauer archiviert. Sie können sich gebührenpflichtig ein Duplikat Ihres Gesundheitszeugnisses nach § 18 Bundesseuchengesetz anfertigen lassen, das nach dem 04. 10. 1990 in Nauen bzw. in Rathenow ausgestellt wurde.
