Überwachung von Badestellen und Beckenbädern
Während der Badesaison werden vom 01. 05. bis 15. 09. eines jeden Jahres regelmäßig die Badestellen an den Bädern an Gewässern in hygienischer Hinsicht überwacht und zur Kontrolle der Qualität des Badewassers beprobt. Aktuelle Untersuchungsergebnisse ausgewählter Badestellen sind während der Saison der
Badestellenkarte des Landes Brandenburg zu entnehmen.
Einer behördlichen Überwachung unterliegen auch Schwimm-, Bade- oder Tauchbecken in öffentlichen Hallen- oder Freibädern und Saunaanlagen.
