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Baumschutzsatzungen / Baumfällungen

 

Baumschutzsatzungen im Landkreis Havelland

Hier erhalten Sie das "Merkblatt Baumfällungen" mit Hinweisen zur Antragsstellung.

 

Beim Anklicken der entsprechenden Stadt, des Amtes oder der Gemeinde öffnet sich das Antragsformular mit ausgefüllter zuständiger Anschrift.

  • S = Kommunale Baumschutzsatzung - Baumfällanträge sind an die jeweilige Kommune zu richten

  

  • VO = Geltungsbereich der Baumschutzverordnung des Landkreises Havelland - BaumSchV-HVL - Baumfällanträge sind an den Landkreis Havelland, Untere Naturschutzbehörde zu richten.

 

Amtsfreie Städte und Gemeinden

 

Ämter und amtsangehörige Gemeinden