Begutachtungen
Die Kinder- und Jugendärztinnen führen ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in Amtshilfe für Sozial- und Jugendämter, sowie nach dem Brandenburgischen Schulgesetz durch.
Die Kinder- und Jugendärztinnen führen ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in Amtshilfe für Sozial- und Jugendämter, sowie nach dem Brandenburgischen Schulgesetz durch.