Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II die sich in einer Vollzeitausbildung oder einer dualen Ausbildung befinden werden Zuschüsse zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Schule/Ausbildungsstätte/Praktikumsbetrieb gewährt.
