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Bodensonderung

 

Durchführung des Verfahrens zur Auflösung ungetrennten Hofraums (UHF) - Bodensonderungsverfahren

Mit dem Bodensonderungsverfahren soll die Reichweite unvermessenen Eigentums (Anteile am ungetrennten Hofraum) bestimmt und beleihungsfähige Grundstücke geschaffen werden. Es wird auf Antrag und von Amts wegen durchgeführt. Bodensonderungsbehörde ist das Kataster- und Vermessungsamt. Die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstigen berechtigten Personen, Behörden und Stellen werden gebeten, an dem Verfahren durch Anmeldung ihrer Rechte und Vorlage vorhandener Karten, Pläne und sonstigen Unterlagen mitzuwirken. Das Bodensonderungsverfahren endet mit dem Bodensonderungsbescheid, der mit Bestandskraft bis zur Übernahme in die Nachweise des Liegenschaftskatasters als amtliches Verzeichnis der Grundstücke gilt.

Ansprechpartner:

Sachbearbeiter:       Herr Zacharias
Tel.:       03321/403 6203
Fax:       03321/403 36203
E-Mail:       joerg.zacharias@havelland.de
         
         

Rechtsgrundlagen u.a.

  • Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen (Hofraumverordnung - HofV)
  • Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG)

Gebühren:

Die Kosten des Verwaltungsverfahrens tragen die Eigentümer der in den Sonderungsplan aufgenommenen Grundstücke im Verhältnis der Größe der Grundstücke.