Für die Benutzung dieses Kontrollgerätes werden Chipkarten sog. Kontrollgerätekarten und zwar Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten benötigt.
Voraussetzungen für die Antragsberechtigung
- Werkstätten mit dafür ausgebildetem und ermächtigtem Werkstattpersonal können Karten für ihre Techniker beantragen
- die Werkstattkarte wird nur erteilt, wenn der Antragssteller als Unternehmer oder der Vertretungsberechtigte sowie der Techniker fachlich geeignet sind
- jeder Techniker darf nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen
Ausgabe und Fristen
- sie wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt
- die Zeitspanne für die Ausgabe der Karte beträgt bei Erstantrag ca. 20 Tage, bei der Ersatzkarte ca. 5 Tage nach Antragsaufnahme bei der Behörde
- die Gültigkeit der Werkstattkarte beträgt 1 Jahr
- eine Ersatzkarte bekommt die Gültigkeit der letzten Karte, nur bei einer Restlaufzeit unter einem Monat erfolgt eine Neubefristung
- vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, aber frühestens einen Monat vorher, ein Folgeantrag zu stellen
Handhabung bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung
- bei Verlust ist umgehend die Ausgabestelle zu informieren
- Diebstahl ist der Polizei zu melden
- ist eine Karte beschädigt oder hat sie eine Fehlfunktion, ist die defekte Karte bei der Antragsstellung auf eine Ersatzkarte mit einzureichen
- bei Verlust oder Diebstahl ist bei Antragsstellung eine schriftliche Erklärung zum Vorgang einzureichen, bei Diebstahl auch die polizeiliche Meldung
- nach Verlustmeldung wiederaufgefundene Karten sind der Ausgabestelle umgehend zurück zu geben
Sonstige Bemerkungen
- die Werkstattkarte ist vor Missbrauch zu schützen
- sie ist Eigentum des Unternehmens
- die zur Benutzung erforderliche persönliche Identifikationsnummer (PIN) wird dem Techniker an seine Privatadresse geschickt
- der Unternehmer kann jederzeit die Herausgabe der Werkstattkarte verlangen
- scheidet der Techniker aus dem Unternehmen aus, muss der Unternehmer die Karte unverzüglich zurückgeben, ist die Rückgabe nicht möglich, muss er die Ausgabestelle über das Ausscheiden des Technikers informieren
- wenn nachträglich die Erteilungsvoraussetzungen entfallen oder die Erteilung auf Grund falscher Angaben erfolgte, ist die Rückgabe der Werkstattkarte erforderlich
- die Werkstattkarte wird nach Ablauf der Gültigkeit unbrauchbar - es erscheint eine 'Error' - Meldung im Display
Die Antragstellung erfolgt in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.