Bei Verlust des Führerscheins (Verlieren, Diebstahl, Zerstörung) erfolgt die Ausstellung des Ersatzführerscheins durch Beantragung auf ein Ersatzdokument bei der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes. Diese holt sich erforderlichenfalls die notwendigen Informationen über Bestand und Gültigkeit der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis bei der ausstellenden Behörde des jeweiligen Landkreises oder bei dem zentralen Führerscheinregister ein.
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des Neuen wieder aufgefunden, ist er unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.
- Verlustanzeige: 30,30 Euro
- Verlustanzeige mit vorübergehendem Ersatzführerschein: 35,40 Euro
- Verlustanzeige mit Anforderung Unterlagen anderer Ausstellungsbehörden
(vorübergehender Ersatzführerschein ist in diesem Fall nicht möglich): 34,30 Euro
- Ihren gültigen Personalausweis,
- oder Ihren Reise-Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnsitzes (nicht älter als 3 Monate),
- Verlustanzeige bei der Polizei (wenn vorhanden),
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Vorgaben der Pass-Verordnung (35 x 45 mm),
Hinweis:
In der Dienststelle Nauen steht Ihnen ein Pass-Foto-Automat zur
Verfügung, in dem Sie direkt vor Ort die korrekten biometrischen
Lichtbilder für den jeweiligen Antrag anfertigen können.
4 Lichtbilder kosten 7,00 EUR.
Bitte halten Sie das Geld passend bereit, der Automat bietet leider
keine Wechselmöglichkeit!
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.
Die Antragsformulare liegen im Bürgerservicebüro vor.
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