Damit dürfen 17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter bestimmten Auflagen / Bedingungen gemeinsam mit einer Begleitperson fahren.
Voraussetzungen:
Es müssen alle Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung eines Führerscheines (siehe Verweis rechts) vorliegen. Der Jugendliche kann dann zusätzlich einen Antrag auf Teilnahme am Modell - Begleitetes Fahren ab 17 - stellen. Dieser Antrag ist durch den Antragsteller und seinen gesetzlichen Vertretern persönlich zu stellen!
Antragstellungen über die Fahrschulen sind nicht möglich !
Die Begleitpersonen sind bereits bei Antragstellung mit aufzuführen (siehe Anlage 1). Auch die Begleitperson erklärt sich zur Übernahme dieser Aufgabe durch Antragstellung und Vorlage des Personalausweises und des Führerscheines bereit (siehe Anlage 2).
Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden. Er ist gemeinsam mit dem Erstantrag auf einen Führerschein (Klasse B oder BE) zu stellen.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren! Mit Erreichen des 18. Lebensjahres kann dann der Jugendliche seinen fertigen EU-Kartenführerschein unter Vorlage seiner Prüfungsbescheinigung in der Führerscheinstelle des Landkreises Havelland in Nauen während der Öffnungszeiten abholen.
Aktueller Hinweis:
Seit dem 01. September 2011 besteht bei einer Ersterteilung oder einer Erweiterung der Fahrerlaubnis die Möglichkeit, dass Ihnen der neue Kartenführerschein nach bestandener Prüfung per Post direkt von der Bundesdruckerei zugesandt wird. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Prüfung durch die DEKRA erfolgt. Für die Nutzung dieser Serviceleistung entstehen Ihnen zusätzliche Gebühren in Höhe von 4,85 EUR, die bei Antragstellung zu entrichten sind. Sie können Ihren neuen Kartenführerschein aber auch weiterhin kostenfrei bei uns im Bürgerservicebüro in Rathenow, Nauen und Falkensee in Empfang nehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie im "Antrag Fahrerlaubnis" auf der Seite 3.
Prüfungsbescheinigung für Jugendliche:
Wenn dem Jugendlichen auf Antrag das begleitete Fahren gestattet wird, erhält er eine Prüfungsbescheinigung. Da der reguläre Führerschein (auf Antrag) erst mit dem 18. Lebensjahr ausgehändigt werden kann, ist die Prüfungsbescheinigung solange der Nachweis für die Erlaubnis des begleitenden Fahrens. Mit Übergabe des EU-Kartenführerscheines wird die Prüfungsbescheinigung eingezogen. Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland gültig und enthält auch die Berechtigung zum Fahren der Klassen M, L und S (ohne weitere Auflagen).
Für die Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
- Mindestalter 30 Jahre,
- seit mindestens 5 Jahren (ohne Unterbrechung) im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3),
- nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister.
Die Begleitperson soll dem Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln.
- Die Begleitperson muss Ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen,
- sie muss in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragen sein,
- sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Führerscheinstelle des Landkreises Havelland.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.
Die Anträge liegen auch in den Bürgerservicebüros vor.
