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Bürgerservicebüro

 

Anliegen A-Z: Witwen-/Witwerrente

Beschreibung

Die Witwen-/Witwerrente ist eine Rente, die aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt wird. Um eine solche Rente zu erhalten, brauchen Sie also selbst nicht rentenversichert zu sein, allerdings wird Ihr eigenes Einkommen auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet.

Notwendige Kopien und Beglaubigungen von Dokumenten werden ebenfalls gefertigt. Weiterhin sind wir Ihnen auch bei der Aufnahme von Widersprüchen behilflich.


Die Antragstellung erfolgt in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.

Die Antragsformulare liegen im Bürgerservicebüro vor.

Um ihnen hier unnötige Wege- und Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie um eine vorherige Terminabsprache.

Weitere Auskünfte erhalten sie auch unter:

www.deutsche-rentenversicherung.de

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Gebühren

  • gebührenfrei

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Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis,
  • Sterbeurkunde (im Original),
  • Eheurkunde (im Original),
  • persönliche Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig),
  • Bankverbindung (hier: IBAN- & BIC-Nummer, evtl. laut Kontoauszug),
  • Sozialversicherungsnummer des Verstorbenen und des Antragstellers,
  • letzten Rentenbescheid vom Verstorbenen und vom Antragsteller (soweit dies zutrifft).

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Rente, Sterbefall, Tod, Versicherungsamt

Zuständige Organisationseinheit(en)

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