Verliert ein Versicherter vor Erreichen der Altersgrenze seine Erwerbsfähigkeit, oder ist er nur noch teilweise erwerbsfähig, gleicht die Erwerbsminderungsrente den gesundheitsbedingten Einkommensverlust aus oder mindert ihn zumindest. Hierbei kann es sich um Menschen handeln, die möglicherweise schon in jungen Jahren an einer schweren oder chronischen Krankheit oder den Folgen eines Unfalls leiden und deshalb vom Erwerbsleben ganz oder teilweise ausgeschlossen sind.
Ein Versicherter hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, sofern die versicherungsrechtlichen sowie medizinischen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Notwendige Kopien und Beglaubigungen von Dokumenten werden ebenfalls gefertigt. Weiterhin sind wir Ihnen auch bei der Aufnahme von Widersprüchen behilflich.
Die Antragstellung erfolgt in unseren beiden Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Die Antragsformulare liegen im Bürgerservicebüro vor.
Um ihnen hier unnötige Wege- und Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie um eine vorherige Terminabsprache.
Weitere Auskünfte erhalten sie auch unter:
