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Bürgerservicebüro

 

Anliegen A-Z: Verlängerung C, CE (LKW), D, DE (Bus)

Beschreibung

Seit das Fahrerlaubnisrecht aufgrund von EU-Regelungen zum 01.01.1999 geändert wurde, sind auch deutsche C- und D-Klassen befristet. Dies betrifft auch die Fahrerlaubnisinhaber, denen bereits die Klasse 2 und die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse vor dem 01.01.1999 erteilt wurde.

Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t führen, verlieren durch das neue Recht - auch ohne Umtausch - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung.

Fahrerlaubnisse der Klassen C (C1, C1E, C, CE) und D (D1, D1E, D, DE), die nach dem 01.01.1999 erteilt werden, werden grundsätzlich auf maximal 5 Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. 

Sollte Ihre Fahrerlaubnis der o.g. Klassen C und/oder D bereits abgelaufen sein, egal ob Sie schon einen EU-Kartenführerschein mit eingetragener Frist oder noch einen Papierführerschein besitzen, können Sie diese Klasse/n nun jederzeit prüfungsfrei wieder neu erteilt bekommen. 

Sie benötigen dafür zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Verlängerung nur die unten aufgeführten entsprechenden Unterlagen.

Bitte Überprüfen Sie auch gleich, ob Sie eventuell in den Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes fallen und damit eventuell weitere Nachweise vorlegen müssen.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter unserer Rubrik "Berufskraftfahrer-Qualifikation".

Aktueller Hinweis:
                                Die bisherige 2-Jahres-Frist zur Verlängerung der Fahrerlaubnis
                                nach Fristablauf ist vor Kurzem ersatzlos durch den Gesetzgeber
                                abgeschafft worden (siehe 4. Verordnung zur Änderung der
                                Fahrerlaubnisverordnung -FeV-).

Im Falle der Verlängerung der Fahrerlaubnis wird immer ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt.


Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.

Die Anträge liegen auch in den Bürgerservicebüros vor.

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Gebühren

  • 39,30 Euro - wenn Antragstellung innerhalb der Frist,
  • 42,60 Euro - wenn die Frist bereits überschritten ist.

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Benötigte Unterlagen

  • Ihren gültigen Führerschein,
  • Ihren gültigen Personalausweis,
  • oder Ihren Reise-Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnsitzes (nicht älter als 3 Monate),
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Vorgaben                                              der Pass-Verordnung (35 x 45 mm),

         Hinweis:
                         In der Dienststelle Nauen steht Ihnen ein Pass-Foto-Automat zur            
                         Verfügung, in dem Sie direkt vor Ort die korrekten biometrischen 
                         Lichtbilder für den jeweiligen Antrag anfertigen können.

                         4 Lichtbilder kosten 7,00 EUR. 
                         Bitte halten Sie das Geld passend bereit, der Automat bietet leider 
                         keine Wechselmöglichkeit! 

  • ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung,
  • augenärztliche Gutachten / Zeugnis.

bei Klasse D und DE zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr
  • Leistungstest (TÜV, DEKRA, Arbeitsmediziner), darf bis zu 1 Jahr alt sein

  

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Formulare

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Auto, begleitetes Fahren mit 17, Berufskraftfahrer, Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinstelle, Kfz, LKW-Verlängerung, Mietwagen, Ordnungsamt, P-Schein, Personenbeförderung, Taxi, Verkehrsamt

Zuständige Organisationseinheit(en)

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