Gemäß dem Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen ( Unterhaltssicherungsgesetz ) haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Leistungen zu beantragen.
Antragsberechtigt sind Wehrpflichtige / Zivildienstleistende und anspruchsberechtigte Familienangehörige.
Mögliche Leistungsarten sind z.B.:
- für alleinstehende Wehrpflichtige: Mietbeihilfen, bestimmte Versicherungsleistungen,
- Leistungen für Ehefrau und Kinder bei verheirateten Wehrpflichtigen,
- Leistungen für sonstige Familienanghörige des Wehrpflichtigen, z.B. nicht eheliche Kinder,
- Leistungen für Wehrübende z.B. Verdienstausfallentschädigung.
Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen.
Das Antragsrecht erlischt 3 Monate nach Beendigung des Wehrdienstes.
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Sozialamt des Landkreises Havelland.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.
Die Antragsformulare liegen im Bürgerservicebüro vor.
