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Bürgerservicebüro

 

Anliegen A-Z: Anglerprüfung

Beschreibung

Nach dem Fischereigesetz des Landes Brandenburg benötigen Sie, wenn Sie Raubfisch oder in einem anderen Bundesland angeln möchten, einen Fischereischein.

Diesen Fischereischein erhalten Sie u. a., wenn Sie die Anglerprüfung erfolgreich bestanden haben.

Die Anglerprüfung wird im Auftrag der Fischereibehörde des Landkreises Havelland mindestens 1 mal im Jahr durchgeführt.

Die Prüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.

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TERMIN - HINWEIS: 

Ein Termin für die nächste Anglerprüfung steht noch nicht fest.

Die letzte Anglerprüfung fand am 19. November 2011 statt.
   
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Wenn Sie an der Anglerprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie einen "Antrag auf Zulassung zur Prüfung" stellen. Diesen Antrag (siehe "Formulare") können Sie in den Dienststellen des Bürgerservicebüros, in Rathenow, Nauen oder Falkensee des Landkreises Havelland stellen.

Die angemeldeten Prüfungsteilnehmer erhalten nach Anmeldeschluss einen Zulassungsbescheid zur Anglerprüfung, in dem der Prüfungsort mitgeteilt wird. 

Um sich auf die Anglerprüfung vorzubereiten, werden durch die Anglerschule Brandenburg Vorbereitungslehrgänge hier vor Ort angeboten, die keine Pflicht, aber wie auch die Anglerprüfung kostenpflichtig sind. Die genauen Termine erfahren Sie unter:

          Anglerschule Brandenburg
          Herr Ekkehart Paravicini
          Dorfstraße 4
          19322 Wittenberge OT Hinzdorf

          Tel.:   03877 / 74 973

Die Termine für die Anglerprüfung entnehmen Sie bitte dem oben stehenden Hinweis, der Presse oder rufen Sie uns an!

Der Ort der Prüfungsabnahme wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, bestehend aus 5 Fragekomplexen mit je 12 Fragen, die durch Ankreuzen zu beantworten sind.

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt, und Verbraucherschutz (MLUV) des Landes Brandenburg hat zur Vorbereitung auf die Anglerprüfung den Fragenkatalog mit allen 600 möglichen Prüfungsfragen im Internet unter:

          http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.210994.de         

veröffentlicht.

Unter Vorlage Ihres bestandenen Prüfungszeugnisses und einem Lichtbild wird Ihnen in den Dienststellen des Bürgerservicebüros in Rathenow, Nauen und Falkensee der unbefristete Fischereischein ausgestellt. Um ordnungsgemäß Angeln zu können, benötigen Sie weiterhin die Fischereiabgabemarke (ebenfalls im Bürgerservicebüro erhältlich) und eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer oder ein Mitgliedsdokument einer auf dem Gewässer fischereiausübungsberechtigten rechtsfähigen Anglervereinigung.

In folgenden Einrichtungen erhalten Sie die Angelkarte und können Sie ebenfalls die Fischereiabgabemarke käuflich erwerben:

- Kreisanglerverband Nauen e.V.,
  Paul-Jerchel-Str. 6, 14641 Nauen (nur dienstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr),
  Tel:: 03321 / 45 25 45

- Angelsport Moritz,
  Siemensring 1, 14641 Nauen,
  Tel.: 03321 / 74 86 408

- Andre´s Angel-Shop,
  Spandauer Str. 122, 14612 Falkensee,
  Tel.: 03322 / 20 98 66

- Campingplatz (Zeestow),
  Brieselanger Str. 1 A, 14656 Brieselang,
  Tel: 033234 / 88 634

- Zoohandlung Anja Braatz,
  Rhinower Str. 42, 14712 Rathenow,
  Tel.: 03385 / 50 34 04

- Uwe´s Angeltreff - Anglerbedarf,
  Große Hagenstr. 25, 14712 Rathenow,
  Tel.: 03385 / 51 12 02

- Ferienhausvermietung Liane Zemlin,
  Ferchesar, Dorfstr. 6,
  Tel.: 033874 / 60 365

- Zoo- und Angel Funke,
  Milower Landstr. 1000, 14712 Rathenow,
  Tel.: 03385 / 50 38 03


Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Untere Fischereibehörde des Landkreises Havelland.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.

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Gebühren

  • Anglerprüfung:   25,00 Euro

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Formulare

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Angeln, Anglerprüfung, Fisch, Fischereibehörde, Gebühr, Prüfungstermin, Vorbereitungslehrgänge

Zuständige Organisationseinheit(en)

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