Sie können eine Ausnahmegenehmigung von der Gurtpflicht beantragen, wenn das Anlegen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Um von der Gurtpflicht oder dem Schutzhelm befreit werden zu können, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag und fügen diesem Ihre ärztliche Bescheinigung bei.
Die ausgestellte Ausnahmegenehmigung gilt dann im Bereich der Straßenverkehrsordnung im gesamten Bundesgebiet und wird in den meisten Fällen zeitlich begrenzt ausgesprochen.
Die Antragstellung ist formlos und erfolgt in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
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Anliegen A-Z: Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlage- und Schutzhelmtragepflicht
Beschreibung
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Gebühren
- für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 10,20 Euro erhoben.
- Schwerbehinderte, ab einer Schwerbehinderung von 50 % erhalten die Ausnahmegenehmigung gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
- ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Notwendigkeit der Befreiung (Die Bescheinigung des Arztes muss eine Aussage darüber treffen, ob die gesundheitl. Einschränkung vorübergehender oder dauernder Natur ist.)
- Schwerbehindertenausweis (soweit vorhanden)
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