Sie können eine Ausnahmegenehmigung von der Gurtpflicht beantragen, wenn das Anlegen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Um von der Gurtpflicht oder dem Schutzhelm befreit werden zu können, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag und fügen diesem Ihre ärztliche Bescheinigung bei.
Die ausgestellte Ausnahmegenehmigung gilt dann im Bereich der Straßenverkehrsordnung im gesamten Bundesgebiet und wird in den meisten Fällen zeitlich begrenzt ausgesprochen.
Die Antragstellung ist formlos und erfolgt in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
