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Bürgerservicebüro

 

Anliegen A-Z: Auszüge aus dem Kreisarchiv

Beschreibung

Auszüge aus dem Kreisarchiv (Archivanfrage)

Auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes sowie des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes haben Bürger bei Vorliegen eines berechtigten Interesses das Recht bzw. die Möglichkeit, u. a. in Archivakten einzusehen, so z. B. bei Verwaltungsverfahren, bei Rentenangelegenheiten, bei Bauvorhaben, beim Verlust von Zeugnissen, bei benötigten Angaben aus Melderegistern, beim Aufbau eines Berufslebens,  bei Hobby- und Freizeitbeschäftigungen, bei der Ahnenforschung, bei Recherchen zur Heimatgeschichte oder zu Chroniken u. v. a. m.

Zuständig ist hier das Kreis- und Verwaltungsarchiv des Landkreises Havelland, mit Sitz in Friesack. Die zuständige Stelle, das Archiv, bestimmt das Verfahren. Hier wird also entschieden, ob die Einsicht in die Originaldokumente, oder die Anfertigung von Vervielfältigungen oder ein Verweis auf Veröffentlichungen des Landkreises usw. erforderlich bzw. ausreichend sind.

Für diese Auskunftserteilung, gleich welcher Art, ist ein Benutzerantrag erforderlich.  

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.

Die Antragsformulare liegen im Bürgerservicebüro vor.

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Kreis- und Verwaltungsarchiv des Landkreises Havelland.

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Gebühren

Die Leistung ist gebührenpflichtig auf der Grundlage der Allgemeinen Gebührensatzung des Landkreises Havelland.
Die Höhe der Gebühr orientiert sich an dem durch das Verwaltungsarchiv bestimmte Verfahren.

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

 

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Altunterlagen, Bauakten, Chroniken, Erbschaftsangelegenheiten, Kreisarchiv, Lohnunterlagen, Melderegister, Zeugnisse

Zuständige Organisationseinheit(en)

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