Jede Behörde kann Ablichtungen von Schriftstücken amtlich beglaubigen, z.B. wenn sie diese selbst ausgestellt hat oder die Ablichtung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist, sofern das Original auch in deutscher Sprache verfasst ist.
Standesamtliche Schriftstücke, wie z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden sowie Schriftstücke, die nur von Notaren oder Gerichten beglaubigt werden dürfen, wie z.B. Erbscheine, Kaufverträge, Grundbuchauszüge etc. dürfen bei uns nicht beglaubigt werden.
Amtlich beglaubigt werden können auch Unterschriften und Handzeichen, sofern das zu unterzeichnende Schriftstück aufgrund einer Rechtsvorschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle bestimmt ist.
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift, wenn Sie diese in unserer Gegenwart leisten oder wenn Ihre Unterschrift ausdrücklich zu erkennen ist, d. h. uns ein Vergleichsdokument vorgelegt wird (z.B. Personalausweis).
Unterschriften ohne dazugehörigen Text können nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Amtliche Beglaubigungen können Sie in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee vornehmen lassen.
