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Bürgerservicebüro

 

Anliegen A-Z: Kontenklärung (Versicherungskonto)

Beschreibung

Die Rentenversicherungsträger speichern alle für die Rentenversicherung erheblichen Zeiten eines Versicherten in einem unter seiner persönlichen Versicherungsnummer geführten Konto (Versicherungskonto). Damit Ihr Rentenanspruch zügig bearbeitet und Ihre Rentenhöhe richtig festgestellt werden kann, sollten Sie darauf bedacht sein, dass Ihr Versicherungskonto vollständig ist.  

HINWEIS:
Wer in der DDR gelebt und gearbeitet hat, sollte jetzt seinen Versicherungsverlauf bei der gesetzlichen Rentenversicherung noch einmal gründlich prüfen. Vor allem, wenn Lücken für eine Beschäftigung in der DDR bestehen, sollten Sie sich mit der sogenannten Kontenklärung beeilen.

Hintergrund ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus der DDR. Diese läuft am 31.12.2011 ab. Nur bis zu diesem Zeitpunkt sind Betriebe, Nachfolgefirmen oder Archive verpflichtet, die Unterlagen aufzuheben!

Wichtig sind die Lohnunterlagen aus der DDR insbesondere dann, wenn Ihr SV-Buch beispielsweise unvollständige Zeiträume oder fehlende Entgelte aufweist oder wenn Sie Einkünfte über der damals in der DDR geltenden Beitragsbemessungsgrenze erzielt haben ? diese könnten als ?zusätzliche Arbeitsverdienste? berücksichtigungsfähig sein. Immer dann wird eine Entgeltbescheinigung benötigt, die aber nur noch bis zum Ende dieses Jahres von den entsprechenden Stellen ausgestellt werden kann beziehungsweise aufbewahrt werden muss!


Notwendige Kopien und Beglaubigungen von Dokumenten werden ebenfalls bei uns vor Ort angefertigt. Dazu benötigen wir allerdings Ihre Originaldokumente, siehe "benötigte Unterlagen".


Die Antragsformulare liegen im Bürgerservicebüro vor.

Die Antragstellung erfolgt in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
   
Um ihnen hier unnötige Wege- und Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie um eine vorherige Terminabsprache.

Weitere Auskünfte erhalten sie auch unter:

www.deutsche-rentenversicherung.de

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Gebühren

  • gebührenfrei

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Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis bzw. Geburtsurkunde,
  • Sozialversicherungsnummer,
  • Schulabschlusszeugnis,
  • Lehrabschlusszeugnis / Facharbeiterbrief, Fachschul- / Hochschulzeugnis,
  • evtl. DDR-Sozialversicherungsbücher,
  • Geburtsurkunden der Kinder,
  • Wehrdienstausweis,
  • die vorgenannten Unterlagen müssen bitte alle im Original vorgelegt werden,
  • falls bereits vorhanden, den aktuellen Versicherungsverlauf.

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Rente, Rentenfehlzeiten, Rentenklärung, Versicherungsamt, Versicherungskonto, Versorgungsausgleich

Zuständige Organisationseinheit(en)

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