Für die Benutzung dieses Kontrollgerätes werden Chipkarten sog. Kontrollgerätekarten und zwar Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten benötigt.
Voraussetzungen für die Antragsberechtigung:
- Firmen oder Betriebe, die Fahrzeuge verwenden wollen, welche unter den Geltungsbereich der VO (EG) 561 / 2006 fallen
Ausgabe und Fristen:
- erfolgt die Identitätsprüfung des Unternehmens bei der Antragsstellung, kann die Unternehmenskarte an den Antragssteller bzw. an das Unternehmen des Antragsstellers gesandt werden
- die Zeitspanne für die Ausgabe der Karte beträgt bei Erstantrag ca. 20 Tage, bei der Ersatzkarte ca. 5 Tage nach Antragsaufnahme bei der Behörde
- die Gültigkeit der Unternehmenskarte beträgt 5 Jahre
- eine Ersatzkarte bekommt die Gültigkeit der letzten Karte, nur bei einer Restlaufzeit unter 6 Monaten erfolgt eine Neubefristung
- vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monat vorher und spätestens 15 Tage zuvor, ein Folgeantrag zu stellen
Handhabung bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung:
- bei Verlust ist umgehend die Ausgabestelle zu informieren
- Diebstahl ist der Polizei zu melden
- ist eine Karte beschädigt oder hat sie eine Fehlfunktion, ist die defekte Karte bei der Antragsstellung auf eine Ersatzkarte mit einzureichen
- bei Verlust oder Diebstahl ist bei Antragsstellung eine schriftliche Erklärung zum Vorgang einzureichen, bei Diebstahl auch die polizeiliche Meldung
- nach Verlustmeldung wiederaufgefundene Karten müssen der Ausgabestelle umgehend zurückgegeben werden
Sonstige Bemerkungen:
- die Unternehmenskarte ist vor Missbrauch zu schützen
- wenn nachträglich die Erteilungsvoraussetzungen entfallen, ist die Rückgabe der Unternehmenskarte erforderlich
- mit der Unternehmenskarte können die entsprechenden Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes für die Auswertung und Archivierung gesichert werden (Fahrpersonal-VO sieht vor, dass diese Daten spätestens alle 3 Monate herunterzuladen sind)
- die Unternehmenskarte wird nach Ablauf der Frist unbrauchbar, es erscheint eine -Error- Meldung im Display
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.