- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG -
ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird.
Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Zum Beispiel Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.
Die Förderung beginnt mit der Aufnahme der Fortbildungsmaßnahme, jedoch frühestens mit dem Antragsmonat.
Stellen Sie deshalb rechtzeitig Ihren Antrag.
Gefördert wird eine erste, unter bestimmten Voraussetzungen auch eine zweite berufliche Fortbildungsmaßnahme, die
- einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder
- einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluß voraussetzt,
- auf bundes-, landes- oder kammerrechtlich bzw. nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder Prüfungen an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen geregelte Fortbildungsprüfungen oberhalb des Niveaus einer Facharbeiter -, Gesellen -, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses vorbereitet,
- mindestens 400 Unterrichtsstunden umfaßt,
- und in Teilzeitform nicht länger als 4 Jahre dauert; in Vollzeitform nicht länger als 2 Jahre.
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnortes, im Landkreis Havelland ist dies das das Sozialamt in Rathenow.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.
Die Antragsformulare liegen im Bürgerservicebüro vor.
Weitere Informationen sowie die Anträge erhalten Sie auch auf der Internetseite:
www.meister-bafoeg.info