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Bürgerservicebüro

 

Anliegen A-Z: Angeln

Beschreibung

Angelberechtigung - seit dem 01.08.2006

Mit der Gesetzesänderung besteht nun ab dem 8. Lebensjahr die Möglichkeit, Friedfisch auch ohne Fischereischein, d. h. ohne gesonderte Prüfung, zu angeln.
Die Pflicht einer Prüfung besteht aber nach wie vor für die Angelfreunde, die auf Raubfisch oder in einem anderen Bundesland angeln möchten.

Grundsätzlich sind von den Personen, die die Fischerei ausüben möchten, folgende Unterlagen bei sich zu führen und auf Verlangen den Aufsichtspersonen auszuhändigen:
  
  • den Fischereischein, soweit eine Fischereischeinpflicht besteht,
  • den Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe,
  • die Angelkarte oder ein Mitgliedsdokument einer auf dem Gewässer fischereiausübungsberechtigten rechtsfähigen Anglervereinigung, soweit es sich nicht um eine genehmigte Anglerveranstaltung handelt.

Fried- und Raubfischangeln ohne Fischereischein

Keinen Fischereischein benötigen Bürger, die keinen Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben und sich nur für kurze Zeiträume eines Kalenderjahres im Land Brandenburg aufhalten, weiterhin Mitglieder diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen und deren Angehörige, soweit sie durch Ausweis des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Bundeslandes ausgewiesen sind. Dieser Personenkreis kann Fried- und Raubfische angeln, jedoch müssen auch hier auf Verlangen vorgezeigt werden:
  • eine Angelkarte (für das jeweilige Gewässer oder ein Mitgliedsdokument einer auf dem Gewässer fischereiausübungsberechtigten rechtsfähigen Anglervereinigung),
  • Nachweis über die Fischereiabgabe,
  • der Reisepass o. dgl.

Friedfischangeln ohne Fischereischein

Um auf Friedfisch zu angeln (möglich ab Vollendung des 8. Lebensjahres) benötigen Sie:
  • eine Angelkarte (für das jeweilige Gewässer oder ein Mitgliedsdokument einer auf dem Gewässer fischereiausübungsberechtigten rechtsfähigen Anglervereinigung),
  • Nachweis über die Fischereiabgabe,
  • Personalausweis oder Reisepass.

Raubfischangeln (einschließlich Friedfisch) mit Fischereischein

Wenn Sie auf Raubfisch oder in einem anderen Bundesland angeln möchten, benötigen Sie nach wie vor einen Fischereischein, den Sie jetzt nur noch nach Vorlage einer erfolgreich abgeschlossenen Anglerprüfung erhalten (siehe Anliegen "Anglerprüfung").

Weiterhin benötigen Sie zu dem unbefristet geltenden Fischereischein:
  • eine Angelkarte (für das jeweilige Gewässer oder ein Mitgliedsdokument einer auf dem Gewässer fischereiausübungsberechtigten rechtsfähigen Anglervereinigung),
  • Nachweis über die Fischereiabgabe.

Wenn Sie bereits im Besitz eines Fischereischeines sind, behält dieser bis zum Auslaufen seine Gültigkeit. Sie benötigen bis zum Auslaufen der Gültigkeit nur zusätzlich:
  • eine Angelkarte (für das jeweilige Gewässer oder ein Mitgliedsdokument einer auf dem Gewässer fischereiausübungsberechtigten rechtsfähigen Anglervereinigung).

Nach Ablauf der Gültigkeit können Sie diesen dann ebenfalls in einen unbefristet geltenden Fischereischein umschreiben lassen.
Gültige Fischereischeine anderer deutscher Bundesländer, die dem Brandenburger Fischereischein gleichstehen, gelten auch im Land Brandenburg, es sei denn, der Inhaber hat seinen ständigen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes.
Wenn Sie über solch einen Fischereischein verfügen benötigen Sie im Land Brandenburg zum Fischen zusätzlich folgende Unterlagen:
  • eine Angelkarte (für das jeweilige Gewässer oder ein Mitgliedsdokument einer auf dem Gewässer fischereiausübungsberechtigten rechtsfähigen Anglervereinigung),
  • Nachweis über die Fischereiabgabe (wenn in einem anderen Bundesland bezahlt, gilt diese; ansonsten muss diese im Land Brandenburg erworben werden).

In folgenden Einrichtungen erhalten Sie die Angelkarte und können die Fischereiabgabemarke käuflich erwerben:

- Kreisanglerverband Nauen e.V.,
  Paul-Jerchel-Str. 6, 14641 Nauen (nur dienstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr),   
  Tel.: 03321 / 45 25 45

- Angelsport Moritz,
  Siemensring 1, 14641 Nauen,
  Tel.: 03321 / 74 86 408

- Andre´s Angel-Shop,
  Spandauer Str. 122, 14612 Falkensee,                                       
  Tel.: 03322 / 20 98 66

- Campingplatz (Zeestow),
  Brieselanger Str. 1 A, 14656 Brieselang,                             
  Tel.: 033234 / 88 6 34

- Zoohandlung Anja Braatz,
  Rhinower Str. 42, 14712 Rathenow,                                    
  Tel.: 03385 / 50 34 04

- Uwe´s Angeltreff - Anglerbedarf,
  Große Hagenstr. 25, 14712 Rathenow,                    
  Tel.: 03385 / 51 21 02

- Ferienhausvermietung Liane Zemlin,
  Dorfstr. 6, Ferchesar,                                      
  Tel.: 033874 / 60 3 65

- Zoo- und Angel Funke,
  Milower Landstr. 1000, 14712 Rathenow,                               
  Tel.: 03385 / 50 38 03


Befreiung von der Fischereiabgabe

Personen, die die Fischereiabgabe bereits in einem anderen Bundesland geleistet und ihren Hauptwohnsitz nicht im Geltungsbereich des Fischereigesetzes des Landes Brandenburg haben, sowie Personen, die einen Fischereiausübungsberechtigten oder einen von diesem beauftragten Inhaber eines Fischereischeines im Sinne des § 17 Abs. 1 Nr. 1 BbgFischG (Berufsfischer) bei der Ausübung des Fischfangs in dessen Gegenwart unterstützen oder im Rahmen des Berufsbildes Fischwirt, nach bestandener Zwischenprüfung und im Rahmen der Ausbildung fischen, sowie weiterhin Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft und Fischzucht und -haltung bewirtschaften oder in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, den Fischfang mit der Handangel ausüben.


Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Untere Fischereibehörde des Landkreises Havelland.

Sie haben die Möglichkeit Ihren Antrag auf Ausstellung eines unbefristeten Fischereischeines, die Fischereiabgabemarke und die Anmeldung zur Anglerprüfung in den Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee sowie in der unteren Fischereibehörde zu stellen.

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Gebühren

  • Neuausstellung nach Prüfung / Umschreibung eines Fischereischeines in einen unbefristeten Fischereischein:    einmalig  25,- Euro

Fischereiabgabe wenn das 8. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet ist:
  •  2,50 Euro pro Jahr

Fischereiabgabe ab Vollendung des 18. Lebensjahres:
  • 1 Jahr:   12,- Euro
  • 5 Jahre: 40,- Euro

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Formulare

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Angeln, Anglerprüfung, Fisch, Fischereibehörde

Zuständige Organisationseinheit(en)

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