Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen und wenn Ihr Kind nicht wenigstens den Regelunterhalt vom anderen Elternteil erhält oder nicht rechtzeitig erhält, können Sie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragen (Antragsnotwendigkeit).
Wichtig ist, dass Unterhaltsvorschuss nur längstens für 72 Monate und bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt wird. Die beantragten Zeiten können auch unterbrochen werden.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach den für die betreffende Altersstufe festgelegten Regelbeträgen in der Regelbetragsverordnung.
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Jugendamt des Landkreises Havelland.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Nauen und Falkensee zu stellen.
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Anliegen A-Z: Unterhaltsvorschuss
Beschreibung
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Gebühren
- gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
- Abstammungsurkunde des Kindes (Standesamt)
- Personalausweis
- aktuelle Meldebescheinigung für alle Personen die in ihrem Haushalt leben, einschließlich Familienstand (Einwohnermeldeamt)
- Vaterschaftsanerkennung ggf. Unterhaltstitel
- Brief vom Rechtsanwalt oder eigene Erklärung über das Getrenntleben vom Ehegatten
- Scheidungsantrag ggf. Scheidungsurteil einschl. mündlicher Verhandlung
- Steuerkarte 2010 oder Erklärung, welche Steuerklasse zur Zeit geführt wird
- Einkunftsnachweise wie z. B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil
Formulare
Jugendamt, Scheidung, Sterbefall, Trennung, Unterhalt
