Bundeselterngeld und Bundeserziehungsgeld
Informationen zum:
Bundeselterngeld und/oder
erhalten Sie auf den Seiten des Bürgerservicebüros.
Zuständigkeit und Antragstellung
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes.
Befindet sich dieser im Landkreis Havelland, richten Sie Ihren schriftlichen Antrag bitte an den
Landkreis Havelland
Dezernat II
Jugendamt/ Bundeselterngeld bzw. Bundeserziehungsgeld
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow.
Der Antrag auf Bundeselterngeld bzw. Bundeserziehungsgeld kann auch in den Bürgerservicebüros der Dienststellen Nauen und Rathenow erhalten und/oder abgeben werden, bzw. steht im pdf-Format als Download zur Verfügung.
Formulare und Vordrucke (bitte nach unten scrollen)

Informationsmaterial erhalten Sie kostenfrei bei Ihrem Ansprechpartner oder unter folgendem Link:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Broschüre "Elterngeld und Elternzeit")
