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Bundestagswahl 2009

 

Am 27. September 2009 findet in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr die Wahl zum Deutschen Bundes-tag statt. Der 17. Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus dem Bundeswahlgesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten, von denen 299 Abgeordnete nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach den Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt werden. Gewählt wird somit nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl. Hierzu hat jeder wahlberechtigte Deutsche zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. In einem jeden Wahlkreis ist der Wahlkreisbewerber gewählt, der die meisten Stimmen erhält. Die Summe aller für eine Landesliste abgegebenen Zweitstimmen entscheidet über die Gesamtzahl der im Bundestag vertretenen Abgeordneten einer Partei. Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Auf die von Parteien nationaler Minderheiten eingereichten Listen findet diese Bestimmung keine Anwendung.

 

Das Land Brandenburg ist durch das Bundeswahlgesetz in insgesamt 10 Wahlkreise  eingeteilt. Die Gemeinden des  Landkreises Havelland sind den Bundestagswahlkreisen  57, 59 und 61 zugeordnet. Die jeweils  zuständigen Kreiswahlleiter haben ihren Dienstsitz in Perleberg, Oranienburg und Brandenburg an der Havel.