Denkmalschutz
Die kreisliche Denkmalschutzbehörde ist die in aller Regel für Sie zunächst zuständige Behörde in allen Denkmalfragen. Sie arbeitet zusammen mit der
Denkmalfachbehörde auf der Grundlage des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes - BbgDSchG
Die folgenden Seiten gegen Ihnen Auskunft zu den Denkmalen, zu deren Sanierung, zu steuerlichen Möglichkeiten und zur Denkmalliste
