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Denkmalschutz

 

Denkmalschutz

Die kreisliche Denkmalschutzbehörde ist die in aller Regel für Sie zunächst zuständige Behörde in allen Denkmalfragen. Sie arbeitet zusammen mit der  Denkmalfachbehörde auf der Grundlage des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes - BbgDSchG

Die folgenden Seiten gegen Ihnen Auskunft zu den Denkmalen, zu deren Sanierung, zu steuerlichen Möglichkeiten und zur Denkmalliste