Antragsleitfaden für die Eisenbahnersiedlung Elstal, OT Wustermark
Vor baulichen Eingriffen in die äußere Erscheinung der Siedlungshäuser, der Straßen, Wege, Gärten, Einfriedungen u.a. ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde gem. §§ 9, 19 BbgDSchG eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Hier finden Sie dazu Hinweise.
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