Schuluntersuchungen der 10. Klassen und Erstuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Im Rahmen der Schuluntersuchungen der 10. Klassen erfolgt die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JASchG).
Auf Grundlage der Krankheitsvorgeschichte und des Untersuchungsbefundes erfolgt eine ärztliche Beurteilung, ob durch Ausführung bestimmter Tätigkeiten die Gesundheit oder Entwicklung des Jugendlichen gefährdet wird. Im Ergebnis der Untersuchung bieten die Ärzte bei gesundheitlichen Störungen Beratung zur Berufsfindung an.
