Leistungsbeschreibung
Bei der Grenzanzeige handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren, welches im Gegensatz z.B. zur Grenzvermessung nicht hoheitlich ist. Verwaltungsakte, wie Grenzfeststellung oder Abmarkung werden nicht gesetzt. Hierbei handelt es sich um einen reinen vermessungstechnischem Vorgang, bei dem die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzen in die Örtlichkeit übertragen werden. Fehlende Abmarkungen werden nicht erneuert, ein Grenztermin findet nicht statt. Die Genauigkeit der Grenzanzeige hängt unmittelbar von der Qualität der vorhandenen Nachweise des Liegenschaftskatasters ab.
Antragsberechtigte
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- Inhaberinnen und Inhaber grundstücksgleicher Rechte
- Erwerberinnen und Erwerber
Erforderliche Unterlagen
- Vermessungsantrag oder formloser Antrag mit Angabe der Gemarkung, der Flur und des Flurstückes, ggf. die Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer)
Gebühren
- gemäß Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebühren- und Kostenordnung - VermGebKO) - Zeitgebühr
- in Abhängigkeit der benötigten Arbeitszeit
