Leistungsbeschreibung
Ziel der Grenzvermessung ist es, Klarheit über den Grenzverlauf zu schaffen. Hierbei werden nichtfestgestellte Grenzen auf Antrag ermittelt, mit dem Ziel der Grenzfeststellung und i.d.R. abgemarkt. Antragsgemäß werden bei festgestellten Grenzen Abmarkungsmängel beseitigt, d.h. eventuell nicht mehr vorhandene Grenzzeichen werden erneuert.
Im Anschluss an die örtlichen Vermessungsarbeiten findet ein Grenztermin statt. Im Grenztermin ist den Beteiligten (Eigentümer der von der Feststellung oder Abmarkung der Grenzen betroffenen Grundstücke) Gelegenheit zu geben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Feststellung von Flurstücksgrenzen notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Ebenfalls wird die Abmarkung bekanntgegeben.
Antragsberechtigte
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- Inhaberinnen und Inhaber grundstücksgleicher Rechte
- Erwerberinnen und Erwerber
Erforderliche Unterlagen
- Vermessungsantrag oder formloser Antrag mit Angabe der Gemarkung, der Flur und des Flurstückes, ggf. die Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer)
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über das Geoinformations- und amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Geoinformations- und Vermessungsgesetz - BbgGeoVermG)
Gebühren
- gemäß Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebühren- und Kostenordnung - VermGebKO)
- in Abhängigkeit vom Bodenwert sind die Anzahl der nötigen Grenzpunkte sowie die anrechenbare Grenzlänge die Abrechnungselemente, aus denen sich die Gebühr zusammensetzt
