Hilfe zum Leben für Asylbewerber
Leistungsberechtigt nach dem
Asylberwerberleistungsgesetz (AsylblG) sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten keine Sozialhilfe.
Ihr Ansprechpartner für Hilfen zum Leben für Asylbewerber
Herr Rix
Tel.: 03385/ 551-2110
Fax: 03385/ 551-32110
E-Mail:
Jens.Rix@havelland.de
