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Hilfe zum Leben für Asylbewerber

 

Hilfe zum Leben für Asylbewerber

 

Leistungsberechtigt nach dem  Asylberwerberleistungsgesetz (AsylblG) sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

 

Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten keine Sozialhilfe.

Ihr Ansprechpartner für Hilfen zum Leben für Asylbewerber

 

Herr Rix

Tel.: 03385/ 551-2110

Fax: 03385/ 551-32110

E-Mail:  Jens.Rix@havelland.de