Hilfe zur Gesundheit
Hilfen zur Gesundheit sind verschiedene Leistungen der Sozialhilfe nach dem
Zwölften Buch, Sozialgesetzbuch (SGB XII), die bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit und bei Vorliegen weiterer (gesundheitlicher/ persönlicher) Voraussetzungen gewährt werden. Als Hilfen zur Gesundheit kommen in Betracht:
- Vorbeugende Gesundheitshilfe,
- Hilfe bei Krankheit,
- Hilfe zur Familienplanung,
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft,
- Hilfe bei Sterilisation.
Hilfen zur Gesundheit sind nachrangig gegenüber möglichen Leistungsansprüchen bei anderen Sozialleistungsträgern, insbesondere gegenüber dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Qualität und Umfang der Hilfen zur Gesundheit entsprechen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ihre Ansprechpartnerin für Hilfen zur Gesundheit
Frau Lößner
Tel.: 03385/ 551-2123
Fax: 03385/ 551-32123
E-Mail:
Regina.Loessner@havelland.de
