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Hilfe zur Pflege

 

Hilfe zur Pflege

Menschen, die eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege nach  §§ 61 ff. SGB XII erhalten. Neben den medizinischen Voraussetzungen ist insbesondere die wirtschaftliche Situation (Einkommen und Vermögen) für die Entscheidung über einen Anspruch von entscheidender Bedeutung.


Unterschieden wird allgemein zwischen Leistungen bei häuslicher Pflege sowie Pflege in stationären oder teilstationären Einrichtungen.

Ihre Ansprechpartner für Alter und Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

 

Sachgebietsleitung

Frau Piotrowski

Tel.: 03385/ 551-2527

Fax: 03385/ 551-32527

E-Mail:  Regina.Piotrowski@havelland.de