Hygiene und Umweltmedizin
Innerhalb des Bereiches Hygiene und Umweltmedizin erfolgt die Überwachung von Anlagen, öffentlichen Einrichtungen und gewerblichen Betrieben in Bezug auf die Einhaltung hygienischer und gesundheitlicher Belange. [Hygieneüberwachung]
Im Rahmen der Trinkwasserüberwachung werden amtliche Probenahmen aus Wasserversorgungsanlagen durchgeführt. [Trinkwasser]
Einer regelmäßigen behördlichen Kontrolle durch die Mitarbeiter dieses Bereiches unterliegen außerdem die Badestellen an Gewässern während der Badesaison sowie die Badebecken in öffentlichen Hallen- und Freibädern. [Badewasser]
Im Zusammenhang mit Anfragen oder Beschwerden werden Bürger zu umwelthygienischen und umweltmedizinischen Fragestellungen beraten. [Umwelthygiene/-medizin]
Die Mitarbeiter prüfen und bewerten Vorhaben der Bauleitplanung sowie Projekte im Rahmen von Baugenehmigungs- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren aus gesundheitlicher und umwelthygienischer Sicht.
Die Erfassung, Bekämpfung und Verhütung meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten beim Menschen ist eine weitere Schwerpunktaufgabe der Tätigkeit der Mitarbeiter. [Infektionsschutz]
Durch die Mitarbeiter werden für Beschäftigte im Lebensmittelverkehr Belehrungen durchgeführt und Bescheinigungen nach den § 43 Infektionsschutzgesetz (ehemalige Gesundheitszeugnisse) ausgestellt. [Belehrungen]
Dem Bereich obliegt die Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apothken.
