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Hygiene und Umweltmedizin

 

Hygiene und Umweltmedizin

Innerhalb des Bereiches Hygiene und Umweltmedizin erfolgt die Überwachung von Anlagen, öffentlichen Einrichtungen und gewerblichen Betrieben in Bezug auf die Einhaltung hygienischer und gesundheitlicher Belange. [Hygieneüberwachung]

 

Im Rahmen der Trinkwasserüberwachung werden amtliche Probenahmen aus Wasserversorgungsanlagen durchgeführt. [Trinkwasser]

 

Einer regelmäßigen behördlichen Kontrolle durch die Mitarbeiter dieses Bereiches unterliegen außerdem die Badestellen an Gewässern während der Badesaison sowie die Badebecken in öffentlichen Hallen- und Freibädern. [Badewasser]

 

Im Zusammenhang mit Anfragen oder Beschwerden werden Bürger zu umwelthygienischen und umweltmedizinischen Fragestellungen beraten. [Umwelthygiene/-medizin]

 

Die Mitarbeiter prüfen und bewerten Vorhaben der Bauleitplanung sowie Projekte im Rahmen von Baugenehmigungs- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren aus gesundheitlicher und umwelthygienischer Sicht.

 

Die Erfassung, Bekämpfung und Verhütung meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten beim Menschen ist eine weitere Schwerpunktaufgabe der Tätigkeit der Mitarbeiter. [Infektionsschutz]

 

Durch die Mitarbeiter werden für Beschäftigte im Lebensmittelverkehr Belehrungen durchgeführt und Bescheinigungen nach den § 43 Infektionsschutzgesetz (ehemalige Gesundheitszeugnisse) ausgestellt. [Belehrungen]

 

Dem Bereich obliegt die Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apothken.