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Hygieneüberwachung

 

Hygieneüberwachung in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen

Die Mitarbeiter kontrollieren regelmäßig die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen, Betrieben sowie Anlagen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Überwachung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen zu.

 

Weiterhin unterliegen ambulante Pflege- und Behandlungseinrichtungen (wie z. B. Kosmetik- oder Tätowierstudios, Fußpflegeeinrichtungen und Solarien) oder Freizeiteinrichtungen verschiedenster Art der hygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.