Der Kreistag
Der Kreistag ist für alle Angelegenheit des Landkreises Havelland zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Der Kreistag tritt zusammen, so oft es die Geschäftslage erfordert. Er entscheidet u. a. über folgende Angelegenheiten:
- die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
- die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Kreistages,
- die Bildung der Ausschüsse sowie die Feststellung über die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung,
- die Haushaltssatzung, die Abnahme der Jahresrechnung und des Gesamtbeschlusses, die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten, das Haushaltssicherungskonzept .
Die Abgeordneten des Kreistages werden alle fünf Jahre gewählt. Der Kreistag setzt sich aus 56 Abgeordneten und dem Landrat als stimmberechtigtem Mitglied zusammen. Auf seiner konstituierenden Sitzung am 27. Okt. 2008 wählte der Kreistag Herrn Jürgen Bigalke (SPD) zum Vorsitzenden des Kreistages.
