Kunst- und Kulturförderung
Hinweise:
Für Projekte des Folgejahres sollte der schriftlich Antrag (Antragsformular) bis zum 15.Oktober des laufenden Jahres gestellt werden. Die Förderung ist vorrangig auf öffentliche Projekte gerichtet, die nicht für allgemeine Vereinszwecke und Maßnahmen die nur auf die Vereinsmitglieder gerichtet sind, wirken.
Eine Entscheidung zur Förderung erfolgt schriftlich durch Zuwendungsbescheid an den Antragsteller. Die Erteilung des Bescheides kann mit Nebenbestimmungen erfolgen, die Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind.
Benötigte Unterlagen:
- Name, Anschrift, Sitz des Antragstellers (Förderantrag)
- kurze Darstellung der Tätigkeit des Vereins/ der Gruppe/ Person, Anzahl der Mitglieder, Projektbeschreibung
- detaillierter Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Vereinssatzung
Gebühren: keine
Formulare zur Kunst- und Kulturförderung
- Richtlinie des Landkreises Havelland über die Förderung von Projekten der Kultur und Kunst (PDF-Format - 13,4 KB)
- Antrag gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Havelland zur Projektförderung von Kultur und Kunst (Anlage 1) (PDF-Format - 11,1 KB)
- Verwendungsnachweis zur Förderrichtlinie des Landkreises Havelland zur Projektförderung von Kultur und Kunst (Anlage 3) (PDF-Format - 8,7 KB)
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