Banner mit Wappen und Bild des Hohennauener Sees

Kunst- und Kulturförderung

 

Kunst- und Kulturförderung

Nach Maßgabe der Richtlinie über die Förderung von Projekten der Kultur und Kunst und der Haushaltssatzung gewährt der Landkreis Havelland finanzielle Zuwendungen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen nach der o. g. Richtlinie besteht nicht.

 

  • Ribbecker Sommernacht
  • Konzert in der Kirche von Klein Behnitz (Kulturradeln 2008)
  • Openair-Konzert im Schlosspark Kleßen

Hinweise:

Für Projekte des Folgejahres sollte der schriftlich Antrag (Antragsformular) bis zum 15.Oktober des laufenden Jahres gestellt werden. Die Förderung ist vorrangig auf öffentliche Projekte gerichtet, die nicht für allgemeine Vereinszwecke und Maßnahmen die nur auf die Vereinsmitglieder gerichtet sind, wirken.

 

Eine Entscheidung zur Förderung erfolgt schriftlich durch Zuwendungsbescheid an den Antragsteller. Die Erteilung des Bescheides kann mit Nebenbestimmungen erfolgen, die Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind.

 

Benötigte Unterlagen: 

  • Name, Anschrift, Sitz des Antragstellers (Förderantrag)
  • kurze Darstellung der Tätigkeit des Vereins/ der Gruppe/ Person, Anzahl der Mitglieder, Projektbeschreibung
  • detaillierter Finanzierungsplan
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Vereinssatzung

  

Gebühren: keine

 

Sie möchten uns eine Nachricht hinterlassen? Bitte benutzen Sie das Kontaktformular. Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich beantworten.

 

Ansprechpartner:
Frau Ines Struyk

Sachbearbeiterin Tourismus/Kultur
Tel.:  03321 / 403-5362
Fax.: 03321 / 403-35362
 ines.struyk@havelland.de