Aktualisierung von Lagebezeichnungen
Im Kataster ist jedes Flurstück nach seiner Lage zu bezeichnen. In erster Linie erfolgt diese Bezeichnung durch die Angabe von Straße und Hausnummern oder nach der Gewanne, aber auch Namen von Wegen, Gewässern etc sind möglich. Nicht korrekt nachgewiesene Lagebezeichnungen sind richtig zu stellen. Um die Nachweise diesbezüglich aktuell zu halten, ist eine enge Abstimmung mit den jeweils zuständigen Gemeinden notwendig.
Anprechpartner:
| Sachbearbeiterin: | Frau Günther | |||
| Tel.: | 03321/403 6387 | |||
| Fax: | 03321/403 36387 | |||
| E-Mail: | ||||
Rechtsgrundlagen u.a.:
- Gesetz über das Geoinformations- und amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Geoinformations- und Vermessungsgesetz - BbgGeoVermG)
- Straßenverzeichnisverordnung
