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Lebensmittelüberwachung

 

Aktuelles Lebensmittelüberwachung

Neue Verordnungen zur Wildhygiene

Seit dem 1. Januar 2006 müssen Jäger, die Wild vermarkten, die neuen EU-Lebensmittelhygienevorschriften und seit August 2007 die nationale "Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts" beachten und danach handeln. Der Jäger ist als Lebensmittelunternehmer für das von ihm erzeugte Lebensmittel "Wild" verantwortlich. Falls durch das von ihm in Verkehr gebrachte Lebensmittel Wildbret eine Schädigung der menschlichen Gesundheit eintritt, ist er voll haftbar.

Jäger, die aus der Decke/Schwarte/aus dem Federkleid geschlagenes und/oder zerwirktes Wildfleisch in kleinen Mengen direkt an den Endverbraucher oder an ein örtliches Einzelhandelsunternehmen im Rahmen der Direktvermarktung und/oder Wild in der Decke/Schwarte/im Federkleid als Primärerzeugnis an zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe oder an den Wildhandel abgeben, müssen sich Art. 6 der VO (EG) 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene bei ihrem zuständigen Veterinäramt als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen.

Anträge und Merkblätter erhalten Sie im Folgenden.