Personenstandswesen
Aufgabenbereiche:
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist u. a. möglich durch:
* Geburt
* Erklärung
* Annahme als Kind und
* Einbürgerung
(Einbürgerungsanträge nimmt nur die Staatsangehörigkeitsbehörde entgegen)
- Fachaufsicht über die Standesbeamten/Standesämter
- Namensänderungen
Der Vor- und/oder Familienname eines Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auf Antrag geändert werden. Die Anträge werden in den Kommunen am Ort des Wohnungssitzes gestellt und an die Namensänderungsbehörde zur Entscheidung abgegeben.
- Vornahme von amtlichen Beglaubigungen
Ansprechpartner:
Frau Ina Uhlich
Telefon: 03385/5514641
Telefax: 03385/5514691
Frau Petra Steinemann
Telefon: 03385/5514642
Telefax: 03385/5514691
