Satzungen
Die Verfahrensweise zur Erhebung der Abfallgebühren ist im Landkreis Havelland mittels Satzungen geregelt.
Gemäß der geltenden Abfallsatzung für den Landkreis Havelland ist jeder Eigentümer eines im Gebiet des Landkreises liegenden Grundstücks, auf dem Abfälle anfallen können, verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang).
Der Landkreis Havelland erhebt Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zur Deckung der Aufwendungen. Die Gebühr gliedert sich in eine Basis- und eine Entleerungsgebühr. Sie wird nach dem Prinzip des Kostendeckungsgebotes erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der jeweils gültigen Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland.
Abfallsatzungen für den Landkreis Havelland:
Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland
