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Sonstige Zuschüsse

 

Schulbesuch an allgemeinbildenden Schulen sowie der beruflichen Gymnasien an Oberstufenzentren mit Unterbringung im Internat/Wohnheim 

 

Sind Schülerinnen und Schüler aufgrund der Unzumutbarkeit eines täglichen Schulweges in einem Internat oder Wohnheim untergebracht, so bezuschusst der Landkreis Havelland (Landkreis) als Fahrtkosten die Kosten einer erfolgten und nachzuweisenden Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Schule. Die Bezuschussung der Fahrtkosten zu einem Wohnheim bzw. Internat ist von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern beim Landkreis vor Schuljahresbeginn mit dem vorgesehenen Formular zu beantragen. Bewilligt der Landkreis eine wöchentliche Hin- und Rückfahrt, haben die Antragsteller diese in eigener Verantwortung zu organisieren und verauslagen die hierfür aufzuwendenden Kosten grundsätzlich für einen Zeitraum von 3 Monaten. Zuschüsse zu den Fahrtkosten können von den Antragstellern jeweils für einen Zeitraum von 3 zurückliegenden Monaten beim Landkreis beantragt werden. Hierfür ist das vom Landkreis vorgesehene Formular zu verwenden, dem geeignete Nachweise über die verauslagten Beförderungskosten beizufügen sind. Ist die Ausreichung einer vergleichbaren Schülerjahresfahrkarte kostengünstiger als eine wöchentliche Hin- und Rückfahrt, bewilligt der Landkreis die Ausreichung einer subventionierten Schülerfahrkarte. Diese ist dann bei der  Havelbus Verkehrsgesellschaft zu bestellen.

 

Schulbesuch an allgemeinbildenden Schulen sowie der beruflichen Gymnasien an Oberstufenzentren ohne Unterbringung im Internat/Wohnheim

 

Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz einer subventionierten Schülerfahrkarte sind, werden Zuschüsse zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Schule gewährt. Grundvoraussetzung hierfür ist, das diese Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz im Landkreis Havelland (Landkreis) haben. Die Bezuschussung der Fahrtkosten ist von den Personenberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern beim Landkreis zu beantragen. Werden die Anspruchsvoraussetzungen für eine Bezuschussung grundsätzlich festgestellt, haben die Antragsteller die Beförderung in eigener Verantwortung zu organisieren und die hierfür aufzuwendenden Kosten grundsätzlich für einen Zeitraum von 3 Monaten zu verauslagen. Hierfür ist das vom Landkreis vorgesehene Formular zu verwenden, dem geeignete Nachweise über die verauslagten Beförderungskosten beizufügen sind.

 

Schülerpraktikum

 

Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufen I und  II (nur gymnasiale Oberstufe), die ein mehrtägiges Praktikum zu absolvieren haben, gewährt der Landkreis Havelland Zuschüsse zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Praktikumsstätte, wenn:

  • die Praktikumsstätte außerhalb des Geltungsbereiches der bereits erworbenen subventionierten Schülerfahrkarte liegt oder
  • bisher keine Schülerfahrkarte für den Schulbesuch benötigt wurde.

Es wird jeweils nur die kostengünstigste Fahrkartenvariante (Azubi/Schülerticket) bezuschusst. Die Bezuschussung der Fahrtkosten ist von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern beim Landkreis Havelland zu beantragen. Hierfür ist das vom Landkreis vorgesehene Formular zu verwenden. 

 

An wen wende ich mich?

Frau Corinna Stachowiak                             Landkreis Havelland
Telefon: 03385/551 2465                             Schulverwaltungsamt
Telefax: 03385/551 2598                             Platz der Freiheit 1
corinna.stachowiak@havelland.de                             14712 Rathenow
                               

Welche Gebühren/Entgelte/Auslagen kommen auf mich zu?

Für das Verwaltungsverfahren der Gewährung von Zuschüssen zu den Fahrtkosten werden keine Gebühren/Entgelte erhoben. 

 

Der Landkreis Havelland bezuschusst die Schülerfahrtkosten auf der Grundlage des § 5 der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten. Eine Orientierung über die schuljährlichen Eigenanteile können Sie der entsprechenden Übersicht unter  http://www.havelbus.de/fahrkarten/schuelertickets/

entnehmen.

 

 

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

§ 112 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg ( BbgSchulG)

 

Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten vom 02.04.2004 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Havelland Nr. 09/2004), geändert durch die Zweite Änderungssatzung vom 27.05.2008 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 07/2008), zuletzt geändert durch die Dritte Änderungssatzung vom 02.07.2010 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 18/2010).

 

Zum besseren Verständnis hier die LESEFASSUNG dieser Satzung