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Teilungsvermessung

 

Leistungsbeschreibung

Um einen Grundstücksteil grundbuchmäßig abschreiben zu können (Teilung), ist es notwendig zuvor ein Flurstück zu bilden. Gemäß § 4 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) darf die Teilung eines Grundstückes keine baurechtswidrigen Zustände schaffen. Zu beachten sind dabei z.B. das Abstandsflächenrecht, die Erschließung und Brandabstände.

Antragsberechtigte

  • Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Inhaberinnen und Inhaber grundstücksgleicher Rechte
  • Erwerberinnen und Erwerber

Erforderliche Unterlagen

  • Vermessungsantrag oder formloser Antrag mit Angabe der Gemarkung, der Flur und des Flurstückes, ggf. die Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer)
  • eventuell Skizzen zur geplanten neuen Grundstücksgrenze

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz über das Geoinformations- und amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Geoinformations- und Vermessungsgesetz - BbgGeoVermG)
  • Grundbuchordnung (GBO)
  • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

Gebühren

  • gemäß Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebühren- und Kostenordnung - VermGebKO)
  • in Abhängigkeit vom Bodenwert sind die Anzahl der nötigen Grenzpunkte sowie die anrechenbare Grenzlänge die Abrechnungselemente, aus denen sich die Gebühr zusammensetzt