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Tierkörperbeseitigung

 

Was ist zu tun, wenn ein Tier verendet ist?

Für Nutztiere besteht Entsorgungspflicht über die Tierkörperbeseitigungsanstalt. Heimtiere, auch Hunde und Katzen können in Abhängigkeit von den jeweiligen Ortssatzungen (nicht im Wasserschutzgebiet) auf dem eigenen Grundstück ausreichend tief vergraben werden.

Wenn Heimtierbesitzer Ihre verendeten Tiere auf dem eigenen Grundstück vergraben wollen, muss die Allgemeinverfügung zur Beseitigung toter Heimtiere durch Vergraben des Landkreises (PDF-Format 26,3 KB) beachtet werden.

 

Ansprechpartner: Frau Dr. de l'Or

Telefon: 03321-403-5531

 

Verendete Tiere werden entsorgt durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt

 

SecAnim GmbH

Niederlassung Bresinchen

An der Chaussee

03172 Bresinchen

Telefon: 03561-6846-0