Was ist zu tun, wenn ein Tier verendet ist?
Für Nutztiere besteht Entsorgungspflicht über die Tierkörperbeseitigungsanstalt. Heimtiere, auch Hunde und Katzen können in Abhängigkeit von den jeweiligen Ortssatzungen (nicht im Wasserschutzgebiet) auf dem eigenen Grundstück ausreichend tief vergraben werden.
Wenn Heimtierbesitzer Ihre verendeten Tiere auf dem eigenen Grundstück vergraben wollen, muss die Allgemeinverfügung zur Beseitigung toter Heimtiere durch Vergraben des Landkreises (PDF-Format 26,3 KB) beachtet werden.
Ansprechpartner: Frau Dr. de l'Or
Telefon: 03321-403-5531
Verendete Tiere werden entsorgt durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt
SecAnim GmbH
Niederlassung Bresinchen
An der Chaussee
03172 Bresinchen
Telefon: 03561-6846-0
