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Tierschutz

 

Aufgaben im Tierschutz

Das Tierschutzgesetz soll eine artgerechte Haltung aller Wirbeltiere gewährleisten. Der Landkreis übernimmt hierbei folgende Aufgaben:

  • Bearbeitung von Anzeigen von nicht artgerechter Tierhaltung
  • Kontrollen von Nutztierhaltungen
  • Kontrollen von Schlachtstätten
  • Überwachung von Veranstaltung und Ausstellungen mit Tieren
  • Tiertransportkontrollen
  • Bewilligung und Kontrolle von erlaubnispflichtiger, gewerblicher Tierhaltung (§11 Tierschutzgesetz)

 

Ansprechpartner: Frau Stoffenberger

Telefon: 03321- 403-5547