Aufgaben im Tierschutz
Das Tierschutzgesetz soll eine artgerechte Haltung aller Wirbeltiere gewährleisten. Der Landkreis übernimmt hierbei folgende Aufgaben:
- Bearbeitung von Anzeigen von nicht artgerechter Tierhaltung
- Kontrollen von Nutztierhaltungen
- Kontrollen von Schlachtstätten
- Überwachung von Veranstaltung und Ausstellungen mit Tieren
- Tiertransportkontrollen
- Bewilligung und Kontrolle von erlaubnispflichtiger, gewerblicher Tierhaltung (§11 Tierschutzgesetz)
Ansprechpartner: Frau Stoffenberger
Telefon: 03321- 403-5547
